Eine Auslandskrankenversicherung ist unverzichtbar, wenn du medizinische Versorgung im Ausland benötigst. Sie übernimmt auch die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, den du sonst selbst tragen müsstest.
Die Reisekrankenversicherung tritt ein, wenn du weniger als ein Jahr im Ausland verbringst - im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr gilt.
Mit dieser Versicherung werden Stornogebühren des Reiseveranstalters übernommen, wenn du deine Reise aus unerwarteten Gründen wie Krankheit absagen musst. So bleiben dir finanzielle Belastungen erspart.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt die Reiseabbruchversicherung Stornogebühren bei dringenden Abbruchgründen ab. Ein spontaner Abbruch ohne triftigen Grund wird jedoch nicht erstattet.
Diese Versicherung springt ein, wenn du im Ausland Personen oder Eigentum Dritter versehentlich schädigst. Die entstandenen Kosten werden von der Versicherung übernommen.
Im Falle einer schweren Verletzung mit dauerhaften Folgen während des Urlaubs übernimmt die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten.
Die Reisegepäckversicherung deckt Kosten bei Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks bis zu einer bestimmten Summe ab.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland schützt dich diese Versicherung. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, einschließlich Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Die Assistance-Versicherung bietet vor Ort Unterstützung bei Unfällen. Sie übernimmt Aufgaben wie Informationsbeschaffung, Organisation von Rückreisen, Krankenbesuche und mehr, um dir in Notlagen zur Seite zu stehen.

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